Sozialcharta

Alle Mitglieder (aktiv oder passiv) des JC Nippon St. Gallen verpflichten sich, die nachfolgenden 11 Punkte unserer Sozial-Charta zu akzeptieren und einzuhalten.

  1. Wir akzeptieren und integrieren Menschen von unterschiedlicher sozialer, religiöser oder geografischer Herkunft.
  2. Wir akzeptieren und integrieren Menschen mit unterschiedlichen Stärken und Schwächen.
  3. Wir behandeln alle Mitglieder gleichwertig.
  4. Wir fördern den gegenseitigen Respekt und die gegenseitige Anerkennung.
  5. Wir schreiten bei Ausgrenzungen ein und stellen uns auf die Seite der Ausgegrenzten.
  6. Wir streben im Konfliktfall eine offene und respektvolle Austragung des Konfliktes und gerechte sowie angemessene Lösungen an.
  7. Wir ziehen in schwerwiegenden Konflikten Fachpersonen bei und halten uns an das Vorgehen der Konflikt- und Gewaltprävention.
  8. Wir setzen uns aktiv für die Konfliktprävention ein und bemühen uns bei Konflikten um eine respektvolle Austragung und gerechte Lösungen.
  9. Wir unterstützen und anerkennen die Freiwilligenarbeit von Trainern und Funktionären und würdigen deren Engagement.
  10. Wir beziehen die Familien der Mitglieder aktiv ins Vereinsleben und soweit möglich in die Strukturen ein.
  11. Wir verhalten uns solidarisch gegenüber der Gesellschaft, indem wir gemeinschaftlich wirken, verantwortungsvoll mit den Ressourcen umgehen und so unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.

Interventionskonzept des JC Nippon St.Gallen

Die Vereinsmitglieder sind bezüglich Vorfällen von Gewalt und Konflikten sensibilisiert. Gewalt- und Konfliktfälle werden offen kommuniziert und es wird gemeinsam eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung gesucht.
Mitglieder, welche mit Gewaltfällen oder Konflikten konfrontiert sind, haben zwei Möglichkeiten, Hilfe anzufordern. Einerseits gibt es im Verein Vertrauenspersonen und die Verantwortlichen des Krisenstabes, die kontaktiert werden können und der betroffenen Person schnell und unkompliziert zur Hilfe stehen. Andererseits gibt es den Mitteilungskasten im Dojo, durch den Vorfälle anonym kommuniziert werden können, falls dies nötig und erwünscht ist.
Gemeinsam mit den Betroffenen suchen die Verantwortlichen des Krisenstabes eine Lösung für den Vorfall. Sie begegnen den Fällen zweckmässig, sachlich, objektiv und unabhängig. Sie dokumentieren den Fall gemäss dem Interventionsschema, prüfen ihn und leiten Sofortmassnahmen anhand des Verfahrens für Eskalationen ein, falls nötig unter Einbezug von Drittpersonen oder externen Fachstellen bzw. -Personen. In Härtefällen kann sogar ein Ausschluss der Beteiligten aus dem Verein erfolgen (gemäss Artikel 3 der Statuten). Falls nötig und möglich werden zudem Massnahmen zur Verhinderung von solchen Vorfällen in Zukunft getroffen.

Downloads Interventionskonzept